Wann ist eine logopädische Behandlung erforderlich?
Der Arzt diagnostiziert eine Sprach-, Hör, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörung und verordnet ein Rezept.
Ich bin für alle gesetzlichen und privaten Kassen zugelassen und übernehme bei Bedarf auch Hausbesuche. Für jeden Patienten erfolgt eine genaue Diagnostik der Störung, eine individuelle Planung und Durchführung der logopädischen Behandlung. Es besteht ein regelmäßiger Informationsaustausch zu Ärzten, anderen Therapeuten, Erzieherinnen, Lehrerinnen und den zuständigen Behörden. Die Qualität meiner Behandlungen wird durch ständige Fortbildungen gesichert und verbessert.
Wichtig ist bei Kindern ein spielerisches Herangehen an Sprache und Sprechen.
Alle genannten Auffälligkeiten können auch bei einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung auftreten und behandelt werden.
Werden Sie häufig wegen einer undeutlichen Aussprache von anderen nicht verstanden oder leiden Sie unter Sprechängsten, dann können Sie auch in meiner Praxis vorsprechen.