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Praxis Ute Weidenmüller-Thomas

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0375/ 788 14 91
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Heilmittelverordnung und Kostenübernahme

Ich bin für alle gesetzlichen und privaten Kassen zugelassen, behandle alle Altersgruppen und übernehme bei Bedarf auch Hausbesuche.

Für die Diagnostik und die logopädische Behandlung benötigen Sie eine Heilmittelverordnung. Sie können beim Arzt einen Termin für Ihr Kind, für sich oder für einen Angehörigen vereinbaren. Diagnostiziert der Arzt eine Sprach-, Hör-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörung, stellt er bei Bedarfeine Heilmittelverordnung (Rezept) aus. Der Arzt entscheidet entsprechend der Störung des Patienten über Verordnungsmenge, Frequenz und Dauer. Wenn der Arzt Ihnen oder Ihrem Kind ein Rezept verordnet hat, dann melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail zur Terminvereinbarung oder kommen in meiner Praxis persönlich vorbei.

Zuständige Ärzte sind:

Die logopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Patienten über 18 Jahre zahlen einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten und eine Verordnungsgebühr von 10 €. Sind Patienten von der Zuzahlung befreit, dann entfällt dieser Eigenanteil.

Bei Privatpatienten wird in Absprache mit der jeweiligen privaten Krankenkasse die logopädische Behandlung in Rechnung gestellt und die Kosten von ihr im Rahmen Ihres Versicherungsumfanges übernommen.

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